Tip´s und Ratschläge rund um den
Schwimmbeckenbau


Billig bauen wird teuer
Aus Deutsches Handwerksblatt 08 / 05 HWK Potsdam



„ Die Jagd nach billigen Produkten oder Leistungen wird immer mehr zu einem Schadensverursacher und Kostentreiber für den Bund, die Länder sowie die Städte und Gemeinden. Jüngstes Beispiel ist die Therme in Templin “

Hier wurden durch die Stadt 36 Mio. Euro verbaut. Nach nur zwei Jahren wurden 460 Bau- und Planungsfehler festgestellt, konnte man jetzt in der Zeitung lesen. Die Stadt Templin wird nun zusätzlich 9 Mio. Euro aufbringen müssen um dieses Bad, das von jährlich 310.000 Besuchern genutzt wird zu reparieren. An dieser Stelle muss die Frage laut gestellt werden:
„ War dieser Reihfall vermeidbar ? “

Jede falsche Entscheidung und jeder Schadensfall hat auch sein Gutes, man kann daraus etwas lernen. Der Bürger-
meister der Stadt sagte in der Presse noch, dass man die am Bau beteiligten Betriebe nicht mehr für die Gewährleistung ( Garantie ) heranziehen könne, da siese Unternehmen bereits selbst Insolvenz angemeldet hätten.

Preis, Leistung, Qualität
Unabhängig von der Finanzausstattung eines Auftraggebers bekommt dieser immer nur das als Gegenleistung, was er auch bezahlt. Für wenig Geld gibt es eben nur wenig Leistung und geringere Qualität. Aus diesem Zusammenhang heraus müsste sich jeder Bauherr die Frage stellen: Verfüge ich über genügend finanzielle Mittel um ein Vorhaben von bestimmter Größe auch bezahlen zu können? Ist nicht genügend Kapital vorhanden, dann muss kleiner oder garnicht gebaut werden. Doch die Praxis sieht anders aus.
Handwerker klagen immer wieder darüber, dass bei Ausschreibungen nur noch der billigste Bieter den Auftrag erhält. Eine Plausibilitätsprüfung findet durch den Ausschreibenden nicht statt. Dabei kann man mit geringen Kenntnissen über Stundensätze und Materialpreise oder Richtwerte für Baukosten, relativ genau erkennen, ob ein Bauvorhaben in der erforderlichen Qualität für den Billiganbieter überhaupt machbar ist.

Warum Billigangebote ?
Was treibt einen Unternehmer, sich mit einem Angebot um einen Auftrag zu bewerben, wenn der Preis der Leistung nicht einmal Kostendeckend ist ? Die Gründe sind im Einzelfall unterschiedlicher Art. Grundsätzlich kommen jedoch folgende Beweggründe in Betracht:
  • Bei allgemein zurückgehenden Auftragsvolumen regiert die Angst, mit normalen Preisen keinen Auftrag zu bekommen.
  • Die Kalkulation ist mangelhaft, da der Kostenaufwand vom Unternehmer falsch eingeschätzt wurde.
  • Bestimmte Kosten z.B. Fahrkosten oder Preissteigerungen für Material wurden nicht berücksichtigt.
  • Der Auftrag ist für ein kleinen Betrieb zu groß und nicht überschaubar.
  • Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Löhne der Mitarbeiter und der Lohnnebenkosten werden nicht eingehalten.
  • Der Betrieb ist von seiner Ausstattung und der Qualifikation der Mitarbeiter überhaupt nicht in der Lage, den Auftrag selbst auszuführen.
  • Es gibt bereits bei der Beteiligung an der Ausschreibung den Vorsatz, Subunternehmer zu beschäftigen und diese nicht zu bezahlen.
  • Das Unternehmen ist bereits überschuldet oder zahlungsunfähig, hat dies aber noch nicht angemelet.
Die genannten Gründe führen in der Regel dazu, dass diese nach spätestens zwei Jahren Pleite ist und dann nicht mehr für Nachbesserungen zur Verfügung steht.
Die Lehre die aus solchen Reinfällen gezogen werden kann, muss lauten:

Nicht der Billigste erhält den Zuschlag, sondern der preiswerteste Anbieter.

Dort wo angebotene Leistungen und zu zahlender Preis übereinstimmen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch nach Jahren ein Bauwerk noch seiner Bestimmung gerecht wird. “ Harry Nöthe


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Einige weitere Faktoren die zum „ billigen Bauen “ führen sind aber hier nicht angesprochen worden.
Ich denke da an den Einsatz „ minderwertiger “ oder „ falscher “ Produkte, die die geforderten und bestellten Parametern von Produkten wissendlich, manchmal leider auch unwissendlich nicht erfüllen. Da die meisten Bauherren nicht das Wissen über Materialien, deren Eigenschaften und Anwendunggebiete haben können, wird es diesen
„ schwarzen Schafen “ relativ leicht gemacht. Wer kann schon kontrollieren was im Kostenvoranschlag geschrieben steht und was verarbeitet wird.
Hier meine ich als Beispiel - es soll eine 3 - lagige ( 300 gr./m² ) Beschichtung erfolgen, kalkuliert wird jedoch
eine 120 gr./ m² Beschichtung, welche dann letztendlich auch ausgeführt wird
siehe auch .
Dabei ist noch fraglich ob die berechnete Materialqualität übereinstimmt.
Angegeben wird natürlich so wie in der Ausschreibung angeführt, 300 gr./m².

Ähnliches geht auch mit Fertigteilschwimmbecken, Schwimmbadfolien, Fliesen und deren Klebern, Beton und beim Aufstellen von Schwimmbecken jeder Art usw.
Selbst Architekten haben oft Probleme sich in gewissen Fachgebieten, die sie selten oder nur einmal in ihrer Berufzeit benötigen auszukennen. Dazu ist die Vielzahl der angebotenen Produkte und Technologien für eine bestimmte zu erbringende Leistung oft zu groß. Die Kombination und Zusammenstellung von Produkten und Leistungen aus verschiedenen Fachrichtungen ( Gewerken ) ist oft nicht überschaubar, leider auch oft nicht möglich.
Beispiele hierfür gibt es zur genüge.

Sie sollten auch auf die Kostenvoranschläge achten, was in diesen geschrieben, oder besser gesagt
nicht geschrieben steht.
Für eine relativ komplexe Arbeit z.B. die Beschichtung eines Schwimmbeckens, steht nur eine Zahl am Ende.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer dürfen sie auch noch allein ausrechnen.
.....das geht ( sollte ) auch anders ( möglich sein ).

Oder für das Aufstellen von Schwimmbecken ... da werden Steine und Beton benötigt, eventuell muss das Loch noch erstellt werden und Kanäle gegraben werden usw.
Und dann nur irgendwo am Ende eines langen Textes eine Zahl mit einem Eurozeichen hinter ?
Das sollte es nicht gewesen sein.
Ach ja, es kommt ( möglicher weise ) ja noch die Mehrwertsteuer hinzu.......

Es gibt leider noch eine Falle an die sie bestimmt nicht denken, das Finanzamt !
Sie als Bauherr sind verpflichtet 25% der Rechnungssumme an das Finanzamt abzuführen.
Ausgenommen der Unternehmer legt die Freistellung nach § 48 Abs. 1; Satz 1 EKSt Gesetz vor.
Wenn der Unternehmer diese nicht hat, und sie die 25% nicht abführen, machen sie sich im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit strafbar.


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Es wurde auch noch eine Art „ billig bauen ( lassen ) “ nicht erwähnt,

die des nicht bezahlen wollens .

Das ist nämlich die andere Seite der Medallie, mit der leider immer mehr Unternehmer zu kämpfen haben. Es ist ein weitverbreiteter Trugschluß, das ein „ vorgeschobener “ Mangel das Zahlungsziel ( vereinbarter spätester Zahlungstermin ) auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt.
Eine „ Abnahme durch Benutzung “ , hebt den Nichtzahlungsvorschb des Mangels aus.
In jedem Bauvertrag ist die VOB ( Vergabe- und Vertragordnung für Bauleistungen ) Teil B zwingend bindent, egal ob dieses vereinbart ist oder nicht.
Wenn der Mangel hingegen so gravierend ist, das das Objekt nicht genutzt werden kann, ist ein Zahlungsrückhalt gerechtfertigt. Und kann mit einer „ angemessenen “ Summe erfolgen. Dieses angemessen soll auch den Umständen und Gegebenheiten angemessen sein.
Wenn zum Beispiel eine Filterpumpe nicht funktioniert, sind das nicht 1000,00 € die benötigt werden um den Mangel von einer anderen Firma beheben zu lassen ... .


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